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Sprechfunkzeugnis Jeder Skipper der ein mit einer Sprechfunkanlage ausgerüstetetes Schiff führt muß ein entsprechendes Sprechfunkzeugnis besitzen. Wer ein solches Schiff führt und kein Sprechfunkzeugnis besitzt begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird.
Deshalb möchten wir ihnen helfen ihr Wissen abzurunden und bieten ab sofort Lehrgänge zum Sprechfunkzeugnis SRC an.
SRC : Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis
Dies ist die amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem ( GMDSS) für UKW auf Sportbooten. International und unbefristet gültig
Voraussetzung: 15 Jahre -Grundkenntnisse Englisch
Lehrgangsdauer: ca 18 Std.
Kursgebühr siehe Preisliste Die Prüfungen finden in Kiel oder Hamburg statt
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